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   BSG, 23.02.1977 - 12 RAr 79/76   

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BSG, 23.02.1977 - 12 RAr 79/76 (https://dejure.org/1977,6111)
BSG, Entscheidung vom 23.02.1977 - 12 RAr 79/76 (https://dejure.org/1977,6111)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 1977 - 12 RAr 79/76 (https://dejure.org/1977,6111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berechnung von Unterhaltsgeld - rückwirkende tarifliche Einkommensverbesserung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhaltsgeld - Berechnung - Einkommensverbesserungen - Rückwirkung

Papierfundstellen

  • BB 1977, 1049
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 23.02.1977 - 12 RAr 79/76
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen, wie sie die Sozialversicherung enthält und wie sie insbesondere im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung von Fragen der Versicherungspflicht notwendig ist, sind typisierende Regelungen auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Grundsatz als zulässig angesehen worden (vgl. zB BVerfGE 9, 20, 52; 11, 50, 60; 11, 245, 25}; 17, l, 233 2}, 135, 146; 24, 220, 255), Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung des BVerfG hat der erkennende Senat (Urteil.
  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

    Auszug aus BSG, 23.02.1977 - 12 RAr 79/76
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen, wie sie die Sozialversicherung enthält und wie sie insbesondere im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung von Fragen der Versicherungspflicht notwendig ist, sind typisierende Regelungen auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Grundsatz als zulässig angesehen worden (vgl. zB BVerfGE 9, 20, 52; 11, 50, 60; 11, 245, 25}; 17, l, 233 2}, 135, 146; 24, 220, 255), Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung des BVerfG hat der erkennende Senat (Urteil.
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BSG, 23.02.1977 - 12 RAr 79/76
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen, wie sie die Sozialversicherung enthält und wie sie insbesondere im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung von Fragen der Versicherungspflicht notwendig ist, sind typisierende Regelungen auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Grundsatz als zulässig angesehen worden (vgl. zB BVerfGE 9, 20, 52; 11, 50, 60; 11, 245, 25}; 17, l, 233 2}, 135, 146; 24, 220, 255), Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung des BVerfG hat der erkennende Senat (Urteil.
  • BSG, 25.02.1966 - 3 RK 53/63

    Versicherungspflicht und Berücksichtigungszeitpunkt Gehaltserhöhung und

    Auszug aus BSG, 23.02.1977 - 12 RAr 79/76
    Das gilt nicht nur für das Beitragsrecht (BSGE 22, 162; 24, 262), sondern auch für das Leistungsrecht sowohl im Bereich der Krankenversicherung (BSGE 36, 59) als auch für die Gewährung von Kurzarbeitergeld (BSGE 28, 231) und die Gewährung von Arbeitslosengeld (BVA AN 1930, 48; EuM 20, 432; BSGE 12, 55; BSG SozR Nr. 3 zu 5 90 AVAVG).
  • BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60

    Wohnungsgeldzuschüsse für verheiratete weibliche Angestellte bei der Deutschen

    Auszug aus BSG, 23.02.1977 - 12 RAr 79/76
    Das gilt nicht nur für das Beitragsrecht (BSGE 22, 162; 24, 262), sondern auch für das Leistungsrecht sowohl im Bereich der Krankenversicherung (BSGE 36, 59) als auch für die Gewährung von Kurzarbeitergeld (BSGE 28, 231) und die Gewährung von Arbeitslosengeld (BVA AN 1930, 48; EuM 20, 432; BSGE 12, 55; BSG SozR Nr. 3 zu 5 90 AVAVG).
  • BSG, 22.04.1970 - 12 RJ 546/65

    Handwerker - Versicherungspflicht - Ausnahmeregelungen

    Auszug aus BSG, 23.02.1977 - 12 RAr 79/76
    vom 22. April 1970 - Az.: 12 RJ 546/65 -.
  • BSG, 22.06.1973 - 3 RK 105/71

    Krankheitsfall - Lohnfortzahlung - Krankengeld - Bemessung - Grundlohn -

    Auszug aus BSG, 23.02.1977 - 12 RAr 79/76
    Das gilt nicht nur für das Beitragsrecht (BSGE 22, 162; 24, 262), sondern auch für das Leistungsrecht sowohl im Bereich der Krankenversicherung (BSGE 36, 59) als auch für die Gewährung von Kurzarbeitergeld (BSGE 28, 231) und die Gewährung von Arbeitslosengeld (BVA AN 1930, 48; EuM 20, 432; BSGE 12, 55; BSG SozR Nr. 3 zu 5 90 AVAVG).
  • BSG, 27.09.1968 - 7 RAr 30/67

    Kurzarbeitergeld - Bemessungsgrundlage - Rückwirkende Lohnerhöhungen

    Auszug aus BSG, 23.02.1977 - 12 RAr 79/76
    Das gilt nicht nur für das Beitragsrecht (BSGE 22, 162; 24, 262), sondern auch für das Leistungsrecht sowohl im Bereich der Krankenversicherung (BSGE 36, 59) als auch für die Gewährung von Kurzarbeitergeld (BSGE 28, 231) und die Gewährung von Arbeitslosengeld (BVA AN 1930, 48; EuM 20, 432; BSGE 12, 55; BSG SozR Nr. 3 zu 5 90 AVAVG).
  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 52/90

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei tarifwidrig abgerechnetem Arbeitsentgelt

    Deshalb wirken sich Lohnerhöhungen, die den Bemessungszeitraum erfassen, aber erst nach dem Ausscheidden des Arbeitslosen aus dem Beschäftigungsverhältnis von den Tarif- bzw Arbeitsvertragsparteien vereinbart worden sind, auf die Höhe des Alg nicht aus (vgl RVA AN 1930, 48; BSGE 12, 55 = SozR Nr. 2 zu § 90 AVAVG; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 3).
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 102/76

    Eine tarifliche Lohnerhöhung, die sich in der letzten vor dem Ausscheiden

    Es ist danach das Arbeitsentgelt zu berücksichtigten, das dem Arbeitnehmer nach dem vor seinem Ausscheiden bestehenden Gehaltsanspruch zu zahlen war (vgl. Urteil des BSG vom 23. Februar 1977 - 12 RAr 79/76).

    Der seinem Wortlaut und Sinn entsprechend angewandte § 112 Abs. 3 AFG führt dazu, daß rückwirkende tarifliche Einkommensverbesserungen, also Einkommensverbesserungen, die nach Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis rückwirkend vereinbart worden sind, bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes und des Unterhaltsgeldes nicht zu berücksichtigen sind (vgl. BSG vom 31. August 1976 - 12/7 RAr 57/74 und BSG vom 23. Februar 1977 - 12 RAr 79/76).

  • LSG Sachsen, 13.02.2018 - L 3 AL 94/17
    Die Bundesagentur soll sich für die Ermittlung des Bemessungszeitraums auf die Abrechnungen des Arbeitgebers verlassen können, ohne komplizierte Umrechnungen auf einzelne Tage anstellen zu müssen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 1977 - 12 RAr 79/76 - SozR 4100 § 112 Nr. 3 = juris Rdnr. 14; BSG, Urteil vom 21. Juli 1977 - 7 RAr 102/76 - SozR 4100 § 112 Nr. 5 = juris Rdnr. 18).
  • BSG, 20.01.1982 - 3 RK 7/81

    Letzter Lohnabrechnungszeitraum; Krankheit des Arbeitnehmers; Arbeitsunfähigkeit;

    Ob das im Bemessungszeitraum erzielte Arbeitsentgelt zu berichtigen ist, wenn der Arbeitgeber es schuldhaft falsch ermittelt hatte und sich nachträglich ein höheres Entgelt ergibt (vgl. BSG SozR 4100 § 112 Nr. 3 und 5), kann dahinstehen.
  • BSG, 30.06.1981 - 5b/5 RJ 156/80

    Berechnung des Übergangsgeldes - Gleichheitsgrundsatz

    Dieses Prinzip gilt im Bereich der Sozialversicherung nicht in dem strengen Sinne, daß sich die Leistungsbemessung ausnahmslos an den Grundlagen für die Beitragsberechnung auszurichten hat (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 3 S. 9 und Nr. 6 S. 22; Urteil vom 14. August 1980, 7 RAr 103/79).
  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 2/92

    Berechnung des Lohnfaktors des Bemessungsentgelts bei der Gewährung von

    Deshalb wirken sich Lohnerhöhungen, die den Bemessungszeitraum erfassen, aber erst nach dem Ausscheiden des Arbeitslosen aus dem Beschäftigungsverhältnis von den Tarif- bzw Arbeitsvertragsparteien vereinbart worden sind, auf die Höhe des Alg nicht aus (vgl RVA AN 1930, 48; BSGE 12, 55 = SozR Nr. 2 zu § 90 AVAVG; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 3).
  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 68/89

    Keine Berücksichtigung von Gewinnbeteiligungen bei der Berechnung des

    Die Ordnung der Arbeitslosenversicherung wird nicht von der Notwendigkeit einer Äquivalenz zwischen Beitrags- und Versicherungsleistung beherrscht (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 3; BSGE 43, 255, 256 = SozR 4100 80 Nr. 1).
  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 78/88

    Nachzahlung - Rückwirkend vereinbarte Lohnerhöhung - Bemessungszeitraum -

    Diese Auffassung steht nicht im Gegensatz zu den feststehenden Grundsätzen des Sozialversicherungsrechts, wonach aus Gründen der Übersichtlichkeit und der Zügigkeit der Abwicklung von Ansprüchen rückwirkende Lohnveränderungen frühestens von dem Zeitpunkt an berücksichtigt werden können, in denen sie vereinbart worden sind (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 3).
  • LSG Sachsen, 17.09.2020 - L 3 AL 42/19
    Die Bundesagentur für Arbeit soll sich für die Ermittlung des Bemessungszeitraums auf die Abrechnungen des Arbeitgebers verlassen können, ohne komplizierte Umrechnungen auf einzelne Tage anstellen zu müssen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 1977 - 12 RAr 79/76 - SozR 4100 § 112 Nr. 3 = juris Rdnr. 14; BSG, Urteil vom 21. Juli 1977 - 7 RAr 102/76 - SozR 4100 § 112 Nr. 5 = juris Rdnr. 18; Valgolio, a. a. O., Rdnr. 60).
  • LSG Sachsen, 09.08.2018 - L 3 AL 150/16
    Die Bundesagentur soll sich für die Ermittlung des Bemessungszeitraums auf die Abrechnungen des Arbeitgebers verlassen können, ohne komplizierte Umrechnungen auf einzelne Tage anstellen zu müssen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 1977 - 12 RAr 79/76 - SozR 4100 § 112 Nr. 3 = juris Rdnr. 14; BSG, Urteil vom 21. Juli 1977 - 7 RAr 102/76 - SozR 4100 § 112 Nr. 5 = juris Rdnr. 18).
  • LSG Sachsen, 26.05.1993 - L 3 Al 39/92

    Arbeitslosengeld; Zuflußtheorie; Arbeitsentgelt; Lohn; Arbeitsamt; Bemessung

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